Anschlüsse von neuen Liegenschaften
Gemäss Wasserreglement können sich alle auf dem
Gemeindegebiet Grabs stehenden Liegenschaften am Netz der Wasserversorgung
anschliessen. Der Grundeigentümer stellt ein entsprechendes Gesuch, welches
nachstehend heruntergeladen oder auf dem Bauamt der Gemeinde Grabs bezogen
werden kann. Nach Erhalt des Gesuchs bespricht der Brunnenmeister mit Ihnen
oder Ihrem Architekten die Leitungsführung sowie die Konditionen der
Anschlussgebühren. Ein offizielle Bewilligung durch den Verwaltungsrat der
Wasserversorgungs-Korporation wird Ihnen dann zugestellt.
Die Installation kann durch die
Wasserversorgungs-Korporation erfolgen oder durch einen Sanitärinstallateur,
welcher über eine Bewilligung der Wasserversorgungs-Korporation verfügen muss.
Die Liste der befugten Sanitärinstallateure kann nachstehend heruntergeladen
werden.
Liste der Installateure.pdf