Wasserversorgung Grabs. Die Wasserversorgungskorporation ist verantwortlich für die  Beschaffung und Bereitstellung von Trink-, Brauch- und Löschwasser in guter Qualität und die Versorgungssicherheit der Abonnenten. Wasserversorgung Grabs � Ihr Lieferant von Trinkwasser in bester Qualität Trinkwasser, Wasser, Löschwasser, Grabs, Ostschweiz, WVG, Brauchwasser, Wasserqualität, Brunnenmeister, Hausanschluss, Wasserleitung, Wasserschaden, Quelle, Reservoir, Pumpe, Wasserzähler, Wasserreglement, Wasserpreis, Hahnenburger, trinken, löschen, RWN, Wasserversorgung, Wasserversorgungskorporation, Wasserschloss, Brunnen
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Grabser Wasser Die 3 Zonen
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Reglemente und Tarife

Nachstehend sind die normal anfallenden Kosten für den Bezug von Trinkwasser und den Anschluss an das Leitungsnetz der Wasserversorgung Grabs aufgelistet.

1. Wiederkehrende Kosten
Für den Wasserkonsum bezahlt der Hauseigentümer folgende wiederkehrende Kosten (die Konsumgebühren werden im Moment mit 100 % belastet):

a)

Pro m3 Trinkwasser (= 1'000 Liter) wird ein Preis von CHF 1.20 verrechnet. 

b)

Die jährliche Grundgebühr pro Anschluss beträgt CHF 100.00.

c)

Es wird jährlich ein Gebäudezuschlag erhoben von 0.2 ‰ des Zeitwertes des angeschlossenen Gebäudes, mindestens CHF 20.00 maximal CHF 2'000.00.

d)

Bei einem Leck an der Hausanschlussleitung entscheidet der Brunnenmeister, ob die Leitung repariert oder erneuert werden muss. Die Kosten für Reparaturen gehen zu Lasten der Wasserversorgung. Muss eine ganze Leitung erneuert werden, wird dem Hauseigentümer CHF 2'000.00 belastet. Wenn die Erneuerung des Hausanschlusses mehr als CHF 5'000.00 beträgt, kann der Verwaltungsrat die diesen Betrag überschreitenden Kosten zusätzlich in Rechnung stellen, insbesondere wenn Anschlussleitungen auf privatem Grund durch Strassen, Garageneinfahrten, Mauern, Treppen oder anderen Anlagen überbaut wurden.


Für die Positionen 1 a bis c wird eine Akonto-Rechnung im Februar, Mai und August und eine Schlussabrechnung im Dezember erstellt. Für die Position 1 d) wird nach Vorliegen aller Ausgaben eine Abrechnung erstellt.


2. Neubauten
Bei einem Neubau fallen folgende, einmalige Beiträge an:

a)

Es wird eine Grundquote von CHF 1'000.00 (inkl. Mehrwertsteuer) pro Anschluss erhoben.

b)

Der Gebäudezuschlag beträgt 1.5 % des Neuwertes für Industrie- und Gewerbebetriebe, Tankanlagen, Ferienheime, Ferienhäuser, Zweitwohnungen; 1.0 % für die übrigen Wohnbauten, Schulhäuser, Kirchen, öffentliche Bauten usw.; 0.75 % für landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, wie Ställe, Scheunen und Remisen.

c)

An den Bau der Basisanlagen, wie Wassergewinnungs-, Speicher-, Regel-, Förder- und Transportanlagen erhebt die Wasserversorgung Grabs einen Baukostenbeitrag von CHF 3.00 pro m2 der überbauten Parzelle.

d)

Die Kosten des Hausanschlusses inkl. Baumeisterarbeiten (von der Hauptleitung bis ins Haus) muss vom Liegenschaftsbesitzer übernommen werden.

Für den Gebäudezuschlag wird eine Akonto-Rechnung (90 % des Zuschlages) bei Erteilung der Baubewilligung erhoben. Eine Schlussabrechnung mit allen Beiträgen erfolgt nach der Gebäudeschatzung, i.d.R. ca. sechs Monate nach Abschluss der Bauarbeiten. Der Liegenschaftsbesitzer erteilt direkt Auftrag an einen Installateur oder an die Wasserversorgung, den Hausanschluss zu erstellen, und erhält direkt eine Rechnung für diese Arbeiten.


3. Umbauten
Erfahren Bauten und Anlagen infolge nachträglicher baulicher Veränderung eine Wertvermehrung, so ist eine Beitragszahlung zu den Ansätzen gemäss Punkt 2 b) (1.5 %, 1 % oder 1.5 % des Mehrwertes) zu entrichten, wenn sich der Gebäudeneuwert um mehr als CHF 50'000.00 erhöht. Die anrechenbare Wertvermehrung besteht aus der Differenz vom aufgewerteten Gebäudeneuwert vor Beginn der baulichen Veränderung zum neu geschätzten Gebäudeneuwert abzüglich CHF 50'000.00.

Wasserversorgung_Gebührentarif.pdf

Wasser-Reglement

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